AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Krehertiv Ihr Partner rund ums Haus (Garten- und Landschaftsbau, Raumausstatter, Fliesenleger)
§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Firma Krehertiv Ihr Partner rund ums Haus.
Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen.
§2 Angebote und Leistungsumfang
Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Sämtliche Preise gelten netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Verlauf von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen.
§3 Ausführung
Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.
Der Kunde hat der Firma Krehertiv Ihr Partner rund ums Haus die vorhandenen Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Kunde.
Der Ausführungszeitpunkt ist witterungsabhängig. Für Verzögerungen durch Dritte (Materiallieferanten) übernehmen wir keine Haftung.
§4 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor der Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind.
Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag seitens Auftraggeber gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 II BGB. (30% des vereinbarten Entgelts fällig).
§6 Abnahme
Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Fertigstellung der Leistung. Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt und hat er die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Kunde spätestens zu den in Absatz 1 genannten Zeitpunkten gegenüber der Firma Krehertiv Ihr Partner rund ums Haus schriftlich geltend zu machen. In sich abgeschlossene Teile können gesondert abgenommen werden. Die Vergütung ist nach Abnahme innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Folgen eines Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regeln. Sofern nicht anders vereinbart bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten. Wir behalten uns vor bei Vertragsabschluss Sicherheitsleistungen oder Voraus- bzw. Abschlagszahlungen zur Materialkostendeckung bis zu 40 % des Auftragsvolumens zu verlangen.
§7 Gewährleistung
Für alle durch uns erstellten Gewerke leisten wir 2 Jahre Garantie. Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit anzumelden, um Gewährleistungseinschränkungen oder -verlust zu vermeiden.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Firma Krehertiv Ihr Partner rund ums Haus die Ausführung der Mängelbeseitigung so lange ablehnen, bis die Rechnung durch den Kunden vollständig bezahlt ist.
Unter besonderen Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei Aufbau auf durch Dritte erstellen Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellte Gewerke, die in Zusammenhang mit unseren Arbeiten stehen. Die Gewährleistungseinschränkung gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen: Naturgewalten und mutwillige Zerstörung.
§8 Haftung für Mändel
Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung.
§9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung vor.
§10 Form von Erklärungen
Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§11 Rechtswahl - Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§12 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.